Schlagwort: § 106 UrhG

AG Frankfurt – Keine „uferlose Ausdehnung“ des „fliegenden Gerichtsstands“

AG Frankfurt, Urteil vom 01.12.2011, Az: 30 C 1849/11 – 25 Mit dem Herunterladen einer Datei in einem peer-to-peer Netzwerk wird diese gleichzeitig auch allen anderen Teilnehmern dieses Netzwerks zum Herunterladen angeboten. Dieses Angebot endet in der Regel nicht mit der Beendigung des Herunterladens, es sei denn, der Herunterladende

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