Schlagwort: § 134 BGB

AG Bremen: Vertrag auf Grundlage von „Cold Call“ gemäß § 134 BGB i.V.m. § 7 Abs. 2 Nr. 2 UWG nichtig

AG Bremen, Urteil vom 21.11.2013, 9 C 573/12  Das AG Bremen stellt fest, dass ein Vertrag, der aufgrund eines wettbewerbswidrigen „Cold Calls“ geschlossen wurde, gemäß § 134 BGB i.V.m. § 7 II Nr. 2 UWG nichtig ist. Entscheidungsgründe Die zulässige Klage ist unbegründet. Es besteht hinsichtlich der nach Klägervortrag erbrachten Telekommunikationsdienstleistungen zum

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LG Düsseldorf: Keine wirksame Einwilligung in Werbeanrufe im Rahmen lediglich vorgetäuschter Meinungsumfragen

LG Düsseldorf, Urteil vom 20.12.2013, 33 O 95/13 U Leitsätze des Verfassers 1. Eine durch einen als Meinungsbefragung getarnten Telefonanruf generierte Zustimmung eines Verbrauchers in Werbeanrufe ist unwirksam, wenn die vermeintliche Meinungsbefragung einzig dem Zweck dient, die Auswahl und die Vorsortierung von Adressmaterial durchzuführen, um den Verbraucher mit

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