Schlagwort: § 139 ZPO

OLG Brandenburg: Hinweispflicht des Gerichts bei mangelnder Substantiierung

OLG Brandenburg, Beschluss vom 13.02.2020, 13 UF 127/17 Leitsatz Auf mangelnde Substantiierung darf sich ein Gericht nie stützen, bevor auf die Ergänzungsbedürftigkeit des Sachvortrages hingewiesen worden ist. Insoweit ist nach § 139 Abs. 2 ZPO eine Erörterung unerlässlich, wenn Tatsachenvortrag, Beweisangebote oder Anträge unvollständig, unklar oder neben der

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AG Hamburg: Die Luft wird dünn für Parship – Herrschende Meinung der Richter

Nach 50 Klagen gegen die PE Digital GmbH wegen überzogener Wertersatzforderungen für die Nutzung von parship.de, sowie zahlreicher Versäumnisurteile, erreichen uns vermehrt Hinweise des Amtsgerichts Hamburg, die Parship zum Umdenken veranlassen dürften. Das Gericht weist darauf hin, dass ein Wertersatzanspruch nach Widerruf vollständig ausscheiden dürfte, was von den

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