Schlagwort: § 14 RDG

VG Köln: Widerruf der Registrierung als Inkasso-Rechtsdienstleister bei begründeter Annahme dauerhaft unqualifizierter Rechtsdienstleistungen

VG Köln, Beschluss vom 07.02.2014, 1 L 1262/13 Leitsätze des Verfassers 1. Die Registrierung eines Inkassodienstleisters im Rechtsdienstleistungsregister kann durch die zuständige Behörde widerrufen werden, wenn die begründete Annahme der Erbringung dauerhaft unqualifizierter Rechtsdienstleistungen besteht, § 14 Nr. 3 RDG (Rechtsdienstleistungsgesetz)  2. Die begründete Annahme der Erbringung dauerhaft unqualifizierter Rechtsdienstleistungen kann

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