Schlagwort: § 249 BGB

OLG Karlsruhe: Gutschrift auf Konto auch bei Rechtsgeschäften zwischen Privaten für die Rechtzeitigkeit der Leistung maßgeblich

OLG Karlsruhe Urteil vom 9.4.2014, 7 U 177/13 (nicht rechtskräftig) Eigene Leitsätze des Verfassers 1. Für den Anspruch auf Ersatz von Rechtsverfolgungskosten aus Verzug gemäß §§ 286, 280, 249 BGB kommt es darauf an, ob der Schaden durch den Verzug adäquat verursacht wurde (§ 280 Abs. 1 Satz 1

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OLG Hamm: Zum Anspruch auf Zahlung von Rechtsanwaltsgebühren für die Kosten einer Abmahnung nach verweigerter Freistellung I-4 U 134/12

OLG Hamm, Urteil vom 23.10.2012 – I-4 U 134/12  Leitsätze des Verfassers 1. Steht dem Abmahnenden nach § 257 Satz 1 BGB ein Anspruch auf Freistellung von der Honorarforderung des von ihm mit der Abmahnung betrauten Rechtsanwaltes zu, kann der Berechtigte nicht den zur Tilgung seiner Verbindlichkeit erforderlichen Geldbetrag

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