Schlagwort: § 269 BGB

OLG Frankfurt: Erfüllungsort im Fall der negativen Feststellungsklage – Willkürliche Verweisung durch an sich zuständiges Gericht nicht bindend

Leitsatz Erfüllungsort i. S. d. § 29 ZPO im Fall der negativen Feststellungsklage, mit welcher ein Schuldner die Feststellung begehrt, dass keine Ansprüche aus einem unterzeichneten Mobilfunkvertrag bestehen, ist der Ort, an dem im Fall des wirksamen Vertragsschlusses der Kläger seine Verpflichtungen erfüllen müsste. Dies ist in der

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