Schlagwort: § 281 BGB

OLG Hamm: Zum Anspruch auf Zahlung von Rechtsanwaltsgebühren für die Kosten einer Abmahnung nach verweigerter Freistellung I-4 U 134/12

OLG Hamm, Urteil vom 23.10.2012 – I-4 U 134/12  Leitsätze des Verfassers 1. Steht dem Abmahnenden nach § 257 Satz 1 BGB ein Anspruch auf Freistellung von der Honorarforderung des von ihm mit der Abmahnung betrauten Rechtsanwaltes zu, kann der Berechtigte nicht den zur Tilgung seiner Verbindlichkeit erforderlichen Geldbetrag

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