Schlagwort: § 312d BGB

Stylelux.de: „QuickMax“ – Wenn Eitelkeit zur Kostenfalle wird! (Wimpern-Wachstum im Wucher-Abo)

„StyleLux DE verschönnert Ihr Leben, auf eine einfache und sichere Art und Weise“ (Rechtschreibfehler inklusive) lautet die Werbeaussage der Lux International Sales ApS. Dabei scheint das Unternehmen es sich insbesondere bei der Einhaltung deutscher Gesetze besonders einfach zu machen. Unseres Erachtens sind die Verträge über die Schönheitsprodukte unwirksam. Kunden

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AG Frankfurt, Urteil vom 16.01.2014: Anspruch der JW Handelssysteme GmbH (B2B Technologies Chemnitz GmbH) besteht nicht – b2b-einkaufsplattform.de

AG Frankfurt, Urteil vom 16.01.2014, 32 C 3161/13 Urteil als PDF-Datei herunterladen Der Mandant, der ein Handwerksgewerbe unter seinem Namen betreibt, hatte sich bei b2b-einkaufsplattform.de der JW-Handelssysteme GmbH – nunmehr B2B Technologies Chemnitz GmbH (nunmehr alleiniger Geschäftsführer David Jähn) – angemeldet und einen Kostenhinweis nicht wahrgenommen. Auf die Seite

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