Schlagwort: § 6a PAngV

LG Düsseldorf – Zum Merkmal der „auffallenden“ Angabe von Pflichtangaben i. S. v. § 6a PAngV bei Werbung gegenüber Verbrauchern (Urteil vom 28.03.2018)

Leitsätze „Auffallend“ i. S. d. § 6a Abs. 2 S. 1 PAngV ist eine Information, wenn sie in besonderer Weise gegenüber anderen Informationen optisch, akustisch oder sonst wahrnehmbar hervorgehoben wird Wird bei einer Kreditwerbung im Internet die Werbeanzeige über mehrere Seiten hinweg gestaltet, sind alle Pflichtangaben bereits auf

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