Schlagwort: § 826 BGB

LG Kiel: Verletzung des Persönlichkeitsrechts durch Veröffentlichung von Nacktfotos im Internet – Schmerzensgeld 25.000,- Euro

LG Kiel, Urteil vom 27.04.2006, 4 O 251/05 § 823 Abs 1 BGB, § 826 BGB Schmerzensgeld bei unberechtigter Veröffentlichung privater Nacktfotos im Internet Leitsätze des Verfassers 1. Die unberechtigte Veröffentlichung und Verbreitung erotischer Fotos über das Internet begründet Schmerzensgeldansprüche aus unerlaubter Handlung wegen Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts sowie

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