Schlagwort: § 831 BGB

LG Münster: Zum Unterlassungsanspruch bei eMail-Werbung nach Neuzuordnung einer eMail-Adresse – 08 O 413/12

LG Münster, Urteil vom 22.04.2013, 08 O 413/12 Leitsätze des Verfassers: 1. Ein Unterlassungsanspruch hinsichtlich der Zusendung von eMail-Werbung ist gegeben, wenn eine eMail-Adresse, an die der Versand von Werbung ursprünglich zulässig war, zwischenzeitlich einer anderen Person zugeteilt wurde und der neue Inhaber der eMail-Adresse nicht in in den Erhalt von

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