Schlagwort: § 853 BGB

AG Düsseldorf: Arglisteinrede gegen Inanspruchnahme aus einer Forderung bei vorheriger Vorspiegelung einer für den Schuldner ausweglos erscheinenden Rechtslage

AG Düsseldorf, Urteil vom 08.10.2013, 57 C 6993/13 §§ 853, 823 Abs. 2 BGB, 263 StGB Leitsätze des Verfassers 1. Die Verleitung eines Schuldners zum Abschluss eines Vergleichsvertrags kann zur Undurchsetzbarkeit des Anspruchs führen, wenn der Gläubiger durch die Art und Weise der Darlegung seiner Rechtsauffassung  beim Empfänger der Eindruck

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