Schlagwort: § 97a UrhG

LG Frankfurt a. M.: Zur Anwendbarkeit der MFM nach Entfall einer Creative Commons Lizenz

Landgericht Frankfurt a. M., Urteil vom 16.08.2018, 2-03 O 32/17 Leitsätze 1. Führt der Nutzer eines unter einer Creative Commons-Lizenz stehenden Bildes die nach der Lizenz geforderten Angaben (Kopie der bzw. URL zu den Lizenzbedingungen, Nennung des Bildtitels) nicht auf, führt dieser Verstoß nach § 158 Abs. 2 BGB

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AG Bielefeld: Rock´n Roll! – Oder: Die Rückkehr zur Beweislastverteilung der ZPO in Filesharing-Fällen

AG Bielefeld, Urteil vom 06.03.2014, 42 C 368/13 Eigene Leitsätze des Verfassers 1. Die Aufstellung einer tatsächlichen Vermutung setzt voraus, dass es einen empirisch gesicherten Erfahrungssatz aufgrund allgemeiner Lebensumstände dahingehend gibt, dass ein Anschlussinhaber seinen Internetzugang in erster Linie nutzt und über Art und Weise der Nutzung bestimmt und diese mit

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AG Düsseldorf: Zur Herleitung und zum Wesen der sekundären Darlegungslast in Filesharing-Fällen

AG Düsseldorf, Urteil vom 19.11.2013, 57 C 3144/13 Das Amtsgericht Düsseldorf setzt sich in dieser lesenswerten Entscheidung mit der Herleitung und dem Wesen der sekundären Darlegungslast auseinander und grenzt diese von der Beweislast ab. Die sonst häufig anzutreffende unreflektierte Übernahme von im Wege der Rechtsfortbildung durch die Gerichte gewonnener

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AG Köln: Schadensersatz i.H.v. 10,00 € pro Musiktitel im Wege der Lizenzanalogie in Filesharing-Fällen

AG Köln, Urteil vom 10.03.2014, 125 C 495/13 Begrenzung von Lizenzschäden und Abmahnkosten in Filesharingfällen Normen: §§ 97, 97a UrhG Tenor 1.) Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 260,50 € nebst Zinsen i. H. v. 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 3. September 2013 zu zahlen.

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AG Frankfurt a.M.: Keine Verletzung von Prüfpflichten durch Verwendung der werksseitigen WLAN-Verschlüsselung einer FritzBox

AG Frankfurt am Main, Urteil vom 14.06.2013, 30 C 3078/12 (75) Leitsätze (des Verfassers) 1. Das werksseitig individuell vergebene WLAN-Passwort einer FritzBox stellt eine hinreichende Sicherung des WLAN gegen den Zugriff unbefugter Dritter auf das WLAN dar. 2. Eltern genügen ihrer Aufsichtspflicht über ein normal entwickeltes Kind, das ihre grundlegenden

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LG München: Keine Beweislastumkehr im Rahmen der sekundären Darlegungslast – 21 S 28809/11

LG München, Urteil vom 22.03.2013, 21 S 28809/11 AG München 142 C 2564/11 Leitsätze des Verfassers 1. Der Anschlussinhaber ist prozessual nicht gehalten, die im Rahmen der sekundären Darlegungslast vorgebrachten Tatsachen auch zu beweisen, um die tatsächliche Vermutung dafür, dass er für die Rechtsverletzung verantwortlich ist, zu entkräften. 2. Eine

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AG München: Zur Störerhaftung des Vermieters für durch den Mieter über das WLAN des Vermieters begangener Rechtsverletzung

Amtsgericht München, Urteil vom 15.02.2012, Az.: 142 C 10921/11 Leitsatz (des Verfassers) Durch die Aufnahme einer Klausel im Mietvertrag, durch die sich der Mieter verpflichtet, das WLAN des Vermieters weder zum Abruf noch zur Verbreitung von sitten- oder rechtswidrigen Inhalten zu nutzen sowie keine urheberrechtlich geschützten Güter widerrechtlich zu vervielfältigen, zu verbreiten

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