Schlagwort: 104 C 148/17

AG Bonn – Verletzung des Persönlichkeitsrechts durch Werbung in einer Auto-Reply-Mail

Bereits im Jahr 2015 sah der BGH in einer Werbung enthaltenden Auto-Reply-Mail gegen den eindeutig erklärten Willen des Empfängers einen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht. Dabei ließ der BGH offen, ob der Regelung des Art. 13 Abs. 1 der Datenschutzrichtlinie, wonach die Verwendung von elektronischer Post für die Zwecke der

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