LG Hamburg: Reisekosten des Anwalts der auswärts klagenden Partei – 1.200,- € Kosten bei 400,- € Streitwert (parship.de)
LG Hamburg, Beschluss vom 23.08.2018, 314 T 4/18 – In seinem Beschluss stellt das Landgericht klar, dass Reisekosten eines Anwalts am Wohnort der an einem auswärtigen Gericht klagenden Partei
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