Schlagwort: 13 C 9/17

LG Hamburg: Reisekosten des Anwalts der auswärts klagenden Partei – 1.200,- € Kosten bei 400,- € Streitwert (parship.de)

LG Hamburg, Beschluss vom 23.08.2018, 314 T 4/18 – In seinem Beschluss stellt das Landgericht klar, dass Reisekosten eines Anwalts am Wohnort der an einem auswärtigen Gericht klagenden Partei grundsätzlich notwendige Kosten i. S. d. § 91 ZPO darstellen. Sofern die Beauftragung eines am Wohnsitz der klagenden Partei ansässigen

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