AG Würzburg: Anspruch der JW Handelssysteme GmbH besteht nicht – mega-einkaufsquellen.de – 16 C 2997/12
2013-11-07: Seit dem 24.10.2013 firmiert die JW Handelssysteme GmbH unter B2B Technologies Chemnitz GmbH AG Würzburg, Urteil vom 16.05.2013, 16 C 2997/12 Entscheidungsgründe Die zulässige Klage ist vollumfänglich begründet. Die zulässige Widerklage hingegen ist unbegründet. Gemäß § 495a ZPO bestimmt das Gericht das Verfahren nach billigem Ermessen. Innerhalb dieses
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