Schlagwort: 36a C 196/18

AG Hamburg: Parship – Nach Widerruf kein Anspruch auf Wertersatz in Höhe von 202,- € für in Anspruch genommene Kontakte

AG Hamburg, Versäumnisurteil vom 29.03.2019, 36a C 196/18 Tenor 1. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 202,05 € zu zahlen. 2. Die Beklagte wird verurteilt, die Klägerin von den Kosten der vorgerichtlichen Inanspruchnahme ihrer Prozessbevollmächtigten in Höhe von 83,54 € freizustellen. 3. Die Beklagte hat die Kosten

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