Schlagwort: 40a C 377/18

AG Hamburg: Wertersatzforderung der PE Digital nach Widerruf ist „abwegig“

Amtsgericht Hamburg, Urteil vom 06.06.2019, 40a C 377/18 (Parship) Kunden, die Ihre Willenserklärung zum Abschluss des Vertrages über eine Premium-Mitgliedschaft bei Parship gegenüber der PE Digital GmbH widerrufen, sollen nach Auffassung der PE Digital GmbH bis zu 75 % des gesamten Mitgliedsbeitrages als Wertersatz für die während der

Lesen -->