Schlagwort: 6 C 17/17

AG Hamburg: Höhe des Wertersatzes für parship.de „nicht plausibel“ – Parship durfte Berechnungsgrundlage nicht für rechtmäßig halten

Das AG Hamburg stellt fest, dass die Höhe des Wertersatzes nach Widerruf eines Vertrages über die Nutzung von parship.de nicht plausibel ist. Aus diesem Grund durfte Parship diese Forderung auch nicht für rechtmäßig halten. Bemerkenswert ist die Begründung des Gerichts für den Anspruch auf Ersatz der vorgerichtlichen Rechtsanwaltsgebühren,

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