Schlagwort: 823 bgb

LG Hamburg: 1-Stern-Bewertung bei Google

Bei einer 1-Stern-Bewertung ohne Begleittext auf Google handelt es sich um eine Meinungsäußerung. Die Meinungsäußerungsfreiheit findet – soweit es um Äußerungen in den Medien geht – dort ihre Grenze, wo es für eine bestimmte und einen anderen belastende Meinung schlechthin keine tatsächlichen Bezugspunkte gibt. Fehlen tatsächliche Bezugspunkte, auf die

Lesen -->