Schlagwort: Anfechtung

AG Landshut: Kein Anspruch der Be Beauty GmbH – (edates.de)

AG Landshut, Urteil vom 23.02.2016, 1 C 5/16 Das AG Landshut stellt fest, dass der Be Beauty kein Anspruch auf Zahlung von Mitgliedsbeiträgen für die Nutzung von edates.de gegen den Kläger zusteht und bereits gezahlte Mitgliedsbeiträge zurückzuzahlen sind. [gview file=“https://www.kanzlei-rader.de/wp-content/uploads/AG-Landshut-Be-Beauty-edates.pdf“]      

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AG Berlin Mitte (erneut!): Kostentragung nach § 91a ZPO durch Ideo Labs aufgrund voraussichtlichen Unterliegens – 12 C 226/15

AG Berlin Mitte, Beschluss vom 27.08.2015, 12 C 226/15. Auch im Rahmen unseres 2. Prozesses gegen die Ideo Labs GmbH beim Amtsgericht Berlin, das wir für unseren Mandanten aus Hannover führten, stellt das Gericht fest, dass die Ideo Labs GmbH voraussichtlich unterlegen wäre. Nachdem das Unternehmen nach Rechtshängigkeit der Klage sämtliche

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Dating mit just-date.de: Ideo Labs erstattet Beiträge und 1,5 Geschäftsgebühr

*Update (20.08.2015): Betreffend unsere beiden Klagen beim AG Berlin Mitte hat die Ideo Labs unseren Mandanten sämtliche Beiträge und die vorgerichtlichen Rechtsanwaltsgebühren erstattet, weshalb wir die Rechtsstreite in der Hauptsache für erledigt erklärt haben. Die Verträge über die kostenpflichtige Nutzung der Portale just-date.de, dateformore.de, only-dates.de und daily-date.de der Ideo Labs GmbH aus Berlin

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Ideo Labs – „Eine Affaire hat noch nie geschadet“ – Teil II – Anfechtung wegen arglistiger Täuschung

Neben dateformore.de, daily-date.de und just-date.de offeriert die Ideo Labs GmbH aus Berlin mit only-dates.de ein Portal für „aufregende Dates“ und „prickelnde Abenteuer“. Die Inanspruchnahme des Willkommensgeschenks – einer 14-tägigen Premium-Mitgliedschaft zum Preis von 1,00 Euro – kann auch im Fall von only-dates.de zu hohen Folgekosten führen. Denn das Unternehmen verlangt eine Kündigung

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Gönnen Sie sich eine Affaire – Ideo Labs erstattet Beiträge für dateformore.de und Rechtsanwaltsgebühren

Mit dateformore.de und daily-date.de unterhält die Ideo Labs GmbH aus Berlin zwei Kontaktportale, deren männliche Nutzer sich unerwartet mit hohen Kosten für ein Abonnement konfrontiert sehen. Wir haben Klage beim Amtsgericht Mitte erhoben und die bereits gezahlten Abo-Gebühren zurückgefordert. Nach Klageerhebung lässt uns die Ideo Labs am 15. Juni 2015

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LG Köln: Wo flirten draufsteht, muss auch flirten drin sein…

Zahlreiche Datingportale ködern ihre Kunden mit einer kostenlosen Registrierung. Häufig schnappt die Falle zu, wenn der Kunde erstmalig Nachrichten lesen oder versenden möchte. Hierfür ist eine kostenpflichtige Mitgliedschaft erforderlich. Die hierfür angebotenen kostengünstigen „Schnupper-“ oder „Premium-“ Mitgliedschaften für teilweise 1,00 €, die „nur heute“ oder „wenige Tage“ für einen Schnäppchenpreis angeboten werden, entpuppen sich schnell

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7.100,- € für Adresseintrag im Internet: Medienwerk Digital GmbH verzichtet auf Forderung

Mit 7.100,- € lässt sich der Geschäftsführer Jürgen Doll der Medienwerk Digital GmbH die Adresseinträge auf heimatportal.info fürstlich bezahlen. Dabei unterliegt das Zustandekommen der für die Dauer von drei Jahren geschlossenen Werbeverträge erheblichen rechtlichen Bedenken. Der Nutzen von Adresseinträgen auf heimatportal.info dürfte gegen Null tendieren, was auch dem Google

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LG Berlin: Kein Anspruch der B2B Technologies Chemnitz GmbH – Vertragsinhalt nicht erkennbar / Preisklausel versteckt

LG Berlin, Urteil vom 30.04.2014, 84 S 132/13 Die Berufungskammer des LG Berlin stellt die Unwirksamkeit eines nach Auffassung der B2B Technologies Chemnitz GmbH geschlossenen Vertrages fest und würdigt hierbei insbesondere die Umstände, unter denen das vermeintliche Schuldverhältnis begründet worden sein soll, umfassend. Hierdurch hebt sich die Entscheidung in

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AG Frankfurt, Urteil vom 16.01.2014: Anspruch der JW Handelssysteme GmbH (B2B Technologies Chemnitz GmbH) besteht nicht – b2b-einkaufsplattform.de

AG Frankfurt, Urteil vom 16.01.2014, 32 C 3161/13 Urteil als PDF-Datei herunterladen Der Mandant, der ein Handwerksgewerbe unter seinem Namen betreibt, hatte sich bei b2b-einkaufsplattform.de der JW-Handelssysteme GmbH – nunmehr B2B Technologies Chemnitz GmbH (nunmehr alleiniger Geschäftsführer David Jähn) – angemeldet und einen Kostenhinweis nicht wahrgenommen. Auf die Seite

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