Schlagwort: Cold Call

LG Bonn: Streitwert bei Unterlassen von Cold Calls bei Unternehmern beträgt 4.000,00 Euro

Den Streitwert für eine auf Unterlassen von ohne Einwilligung erfolgenden Werbeanrufen bei einem Unternehmer gerichtete Klage sieht die 7. Zivilkammer des Landgerichts Bonn bei 4.000,00 Euro. Dies soll auch dann gelten, wenn es aufgrund des Werbeanrufs zu einem ungewollten (strittig: durch Täuschung verursachten) Vertragsabschluss kam. Kommt es aufgrund eines Cold Calls zu

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Cold Call durch VGA Media und Werbevertrag = Forderungsverzicht und Erstattung einer 1,8 Gebühr durch Vivag Ltd.

Eins haben die Vivag Ltd. aus England, die BBI Reklam TIC A.S. aus der Türkei und die Medienwerk Digital GmbH aus Bad Kreuznach gemeinsam: Sie verzichteten unseren Mandanten gegenüber auf Forderungen aus Verträgen über Anzeigenwerbung. Die Vivag Ltd. jedoch legt am 02.07.2015 noch einen drauf und erstattet unserer

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7000,- € für Nutzloswerbung – BBI Reklam beantragt Mahnbescheid – und verzichtet auf Forderung

Über die Akquise von Werbeverträgen nach der sogenannten Kölner Masche ist hier schon viel gesagt worden. Das vorliegende Mandat wies die Besonderheit auf, dass die vermeintliche Forderungsinhaberin – anwaltlich vertreten – bereits einen Mahnbescheid gegen unsere Mandantin erwirkt hatte. Vertragsschlüsse nach der Kölner Masche beruhen stets auf einer Überrumpelung

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AG Bremen: Vertrag auf Grundlage von „Cold Call“ gemäß § 134 BGB i.V.m. § 7 Abs. 2 Nr. 2 UWG nichtig

AG Bremen, Urteil vom 21.11.2013, 9 C 573/12  Das AG Bremen stellt fest, dass ein Vertrag, der aufgrund eines wettbewerbswidrigen „Cold Calls“ geschlossen wurde, gemäß § 134 BGB i.V.m. § 7 II Nr. 2 UWG nichtig ist. Entscheidungsgründe Die zulässige Klage ist unbegründet. Es besteht hinsichtlich der nach Klägervortrag erbrachten Telekommunikationsdienstleistungen zum

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