Schlagwort: Debeka anders als andere

Debeka Rechtsschutz: Fehlendes „Feststellungsinteresse“ aufgrund anwaltlicher Vertretung

Eigener Leitsatz: Ist ein Versicherungsnehmer vorgerichtlich bereits anwaltlich vertreten, gehört das Abwarten, ob er von der Gegenseite verklagt wird, zu seiner Schadensminderungspflicht. Für diesen Fall fehlt es einer negativen Feststellungsklage am Feststellungsinteresse. So, oder ähnlich würde allerdings wohl der Leitsatz für die Entscheidung lauten, die die Sachbearbeiterin der Debeka mir

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