LG Bonn: Streitwert bei Unterlassen von Cold Calls bei Unternehmern beträgt 4.000,00 Euro
Den Streitwert für eine auf Unterlassen von ohne Einwilligung erfolgenden Werbeanrufen bei einem Unternehmer gerichtete Klage sieht die 7. Zivilkammer des Landgerichts Bonn bei 4.000,00 Euro. Dies soll auch dann gelten, wenn
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