AG Berlin: Zustellung einer Klage in deutscher Sprache an Facebook Ireland
Für die Klage eines Verbrauchers gegen Facebook Ireland Ltd. ist es ausreichend, wenn diese in deutscher Sprache an Facebook zugestellt wird. Entscheidend ist, ob aufgrund des Umfangs der Geschäftstätigkeit in Deutschland davon ausgegangen werden kann, dass im Unternehmen Mitarbeiter vorhanden sein müssten, welche sich um rechtliche Auseinandersetzungen mit
Lesen -->