BGH: Falschparken auf Privatgrundstück – Wiederholungsgefahr kann regelmäßig nur durch Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung ausgeräumt werden
BGH, Urteil vom 21. 9. 2012 – V ZR 230/11 Leitsätze (des Verfassers) 1. Das unbefugte Abstellen eines Fahrzeugs auf einem privaten Grundstück stellt eine verbotene Eigenmacht im Sinne von § 858 Abs. 1 BGB dar. 2. Der Halter eines Fahrzeugs ist Zustandsstörer, wenn sich die mit der freiwilligen Fahrzeugüberlassung geschaffene Gefahr
Lesen -->