Schlagwort: Feststellungsklage

OLG Frankfurt: Erfüllungsort im Fall der negativen Feststellungsklage – Willkürliche Verweisung durch an sich zuständiges Gericht nicht bindend

Leitsatz Erfüllungsort i. S. d. § 29 ZPO im Fall der negativen Feststellungsklage, mit welcher ein Schuldner die Feststellung begehrt, dass keine Ansprüche aus einem unterzeichneten Mobilfunkvertrag bestehen, ist der Ort, an dem im Fall des wirksamen Vertragsschlusses der Kläger seine Verpflichtungen erfüllen müsste. Dies ist in der

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Debeka Rechtsschutz: Fehlendes „Feststellungsinteresse“ aufgrund anwaltlicher Vertretung

Eigener Leitsatz: Ist ein Versicherungsnehmer vorgerichtlich bereits anwaltlich vertreten, gehört das Abwarten, ob er von der Gegenseite verklagt wird, zu seiner Schadensminderungspflicht. Für diesen Fall fehlt es einer negativen Feststellungsklage am Feststellungsinteresse. So, oder ähnlich würde allerdings wohl der Leitsatz für die Entscheidung lauten, die die Sachbearbeiterin der Debeka mir

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