OLG Köln: Darstellung fremder Inhalte in einem Frame
Oberlandesgericht Köln, Urteil vom 16.03.2012 – 6 U 205/11 Leitsätze des Verfassers: 1. Öffentlich zugänglich machen im Sinne von § 19a UrhG ist ein vom Verletzer kontrolliertes Bereithalten eines in seiner Zugriffssphäre befindlichen Werks zum Abruf. 2. Die Darstellung fremder Inhalte in einem Frame ist trotz des damit vom
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