Schlagwort: Geldentschädigung

Geldentschädigung für Werbe-E-Mail auf Grundlage von Artikel 82 Abs. 1 DSGVO – Verletzung des Rechts auf den gesetzlichen Richter durch unterlassenes Vorabentscheidungsersuchen

Ein auf Artikel 82 Abs. 1 DSGVO gestützter Geldentschädigungsanspruch für den Erhalt einer unerwünschten Werbe-E-Mail kann nicht mit der Begründung fehlender Erheblichkeit abgelehnt werden. Stellt sich in einem bei einem nationalen letztinstanzlichen Gericht schwebenden Verfahren eine Frage des Unionsrechts, muss dieses Gericht seiner Vorlagepflicht zum Europäischen Gerichtshof nachkommen,

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OLG Hamm: 7.000 € Schmerzensgeld für die Internet-Veröffentlichung eines Fotos, das die Abgebildete beim Oralverkehr zeigt

Fotos, die den Partner bei der Vornahme sexueller Handlungen zeigen (vorliegend: Oralverkehr) dienen ausschließlich privaten Zwecken. Die (konkludente) Einwilligung in die Nutzung ist regelmäßig auf die Dauer der Liebesbeziehung beschränkt (vgl. BGH, Urteil vom 13. 10. 2015 – VI ZR 271/14). Nach Beendigung der Beziehung kommen deshalb Unterlassungs-,

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BGH: „Das Mädchen Lissy“ – Zu den Voraussetzungen und der Höhe einer Geldentschädigung bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen über das Internet

BGH, Urteil vom 17.12.2013, VI ZR 211/12 Art. 1 Abs. 1 GG, Art. 2 Abs. 1 GG, Art. 5 Abs. 1 GG; § 823 Abs. 1 BGB, § 823 Abs. 2 BGB; § 186 StGB a) Eine Geldentschädigung wegen Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch eine Internetveröffentlichung ist nicht

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