Schlagwort: Haftungsausschluss

AG München: Zur Störerhaftung des Vermieters für durch den Mieter über das WLAN des Vermieters begangener Rechtsverletzung

Amtsgericht München, Urteil vom 15.02.2012, Az.: 142 C 10921/11 Leitsatz (des Verfassers) Durch die Aufnahme einer Klausel im Mietvertrag, durch die sich der Mieter verpflichtet, das WLAN des Vermieters weder zum Abruf noch zur Verbreitung von sitten- oder rechtswidrigen Inhalten zu nutzen sowie keine urheberrechtlich geschützten Güter widerrechtlich zu vervielfältigen, zu verbreiten

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