OLG Hamm: Keine Spitzenstellungswerbung durch Verwendung eines Gattungsbegriffs unter alleiniger Beifügung des Ortsnamens
OLG Hamm, Urteil vom 29.01.2013, 4 U 171/12 §§ 3, 5, 8 UWG Leitsätze: 1. Die Werbung einer Tanzschule, die beim Besuch ihres Tanzunterrichts einen Lernerfolg garantiert, ist irreführend und damit unzulässig. 2. Die Werbung mit der Bezeichnung „Tanzschule …(Ortsname)“, d.h. unter alleiniger Beifügung des Ortsnamens, stellt keine irreführende
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