Schlagwort: LG Frankfurt

LG Frankfurt: Anspruch auf Unterlassung von Briefwerbung nach Widerspruch (Reichweite der Unterlassungserklärung)

LG Frankfurt a. M., Urteil vom 28.02.2019, 2-03 O 337/18 § 7 Abs. 1 S. 2 UWG, § 7 Abs. 2 Nr. 1 UWG, § 8 Abs. 1 UWG Leitsatz Versendet eine Bank trotz des erfolgten Widerspruchs eines Verbrauchers ein persönlich adressiertes Werbeschreiben an diesen, so kann einer qualifizierten Einrichtung ein Anpruch auf Unterlassung gemäß §§ 8

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OLG Frankfurt: Ausnahmsweise Entbehrlichkeit einer Abmahnung vor Durchführung des Eilverfahrens

Ein Anlass zur Stellung eines Eilantrages ohne vorherige Abmahnung ist ausnahmsweise dann gegeben, wenn eine solche Abmahnung von vornherein nutzlos erscheint, etwa weil der Antragsgegner – auch ohne eine förmliche Abmahnung erhalten zu haben – zu erkennen gegeben hat, dass er es auf eine gerichtliche Klärung ankommen lassen will.

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