LG Frankfurt: Anspruch auf Löschung intimer Bilder nach Beendigung einer Beziehung
Mit der Überlassung von Nacktbildern an den Partner während einer Beziehung wird konkludent auch die Einwilligung zum Behaltendürften erteilt. Vom Fortbestand dieser Einwilligung über das Ende der Beziehung hinaus ist regelmäßig nicht auszugehen. Hiernach kann schon das Innehaben der Verfügungsmacht über Bildaufnahmen gegen den Willen der Abgebildeten deren Persönlichkeitsrecht verletzen. Allein
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