OLG Frankfurt: Ausnahmsweise Entbehrlichkeit einer Abmahnung vor Durchführung des Eilverfahrens
Ein Anlass zur Stellung eines Eilantrages ohne vorherige Abmahnung ist ausnahmsweise dann gegeben, wenn eine solche Abmahnung von vornherein nutzlos erscheint, etwa weil der Antragsgegner – auch ohne eine förmliche Abmahnung erhalten zu haben – zu erkennen gegeben hat, dass er es auf eine gerichtliche Klärung ankommen lassen will.
Lesen -->