OLG Köln: Zur Haftung der Ehefrau für Urheberrechtsverletzung durch den Ehemann
Oberlandesgericht Köln, Urteil vom 16.05.2012 – 6 U 239/11 Vorinstanz: Landgericht Köln, 28 O 482/10 Leitsatz des Verfassers: Im Verhältnis einer Ehefrau als Internetanschlussinhaberin zu ihrem Ehemann als überwiegendem Nutzer eines solchen Anschlusses bestehen keine vergleichbaren Kontrollpflichten wie im Verhältnis der Eltern zu ihren – insbesondere minderjährigen – Kindern
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