Schlagwort: partnersuche.de

OLG Dresden: Fristlose Kündigung bei Online-Partnervermittlung

Das OLG Dresden bestätigt, dass auch Online-Partnerschaftsvermittlungsverträge (vorliegend: partnersuche.de) jederzeit gemäß § 627 BGB fristlos gekündigt werden können, wenn sie als Dienste höherer Art zu qualifizieren sind. Dies ist der Fall, wenn der Vertrag ein besonderes Vertrauen zum Auftragnehmer voraussetzt und in besonderem Maße die Privat- und lntimssphäre des Kunden berührt (vgl.

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Flirt- und Datingportale – Rechtsprechungsübersicht

Häufig stehen die AGB von Flirt- und Datingportalen nicht im Einklang mit dem Recht. Insbesondere im Hinblick auf eine hervorgehobene Preisdarstellung, einen Widerruf, eine Kündigung oder Wertersatz nach erklärtem Widerruf werden die Nutzer benachteiligt, was im Ergebnis zur Entstehung erheblicher Kosten führen kann. Ein Klassiker ist nach wie vor der Ausschluss

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