Schlagwort: postalische Werbung

OLG München: Ausdrückliches Werbeverbot umfasst auch teiladressierte Postwurfsendungen („An alle Bewohner des Hauses“)

OLG München, Urteil vom 05.12.2013, 29 U 2881/13 Leitsätze des Verfassers 1. Werbende Unternehmen sind verpflichtet, dem Wunsch, keine Werbung mehr erhalten zu wollen, auch dann nachzukommen, wenn der Adressat der Werbung dies nicht durch einen Aufkleber „Bitte keine Werbung“ an seinem Briefkasten kundtut, sofern er das Unternehmen

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