Schlagwort: Prorogation

LG Bonn: Streitwert bei Unterlassen von Cold Calls bei Unternehmern beträgt 4.000,00 Euro

Den Streitwert für eine auf Unterlassen von ohne Einwilligung erfolgenden Werbeanrufen bei einem Unternehmer gerichtete Klage sieht die 7. Zivilkammer des Landgerichts Bonn bei 4.000,00 Euro. Dies soll auch dann gelten, wenn es aufgrund des Werbeanrufs zu einem ungewollten (strittig: durch Täuschung verursachten) Vertragsabschluss kam. Kommt es aufgrund eines Cold Calls zu

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