Schlagwort: Schmähung

OLG Frankfurt: Unwahre Tatsachenbehauptung vs verbale Übertreibung

OLG Frankfurt, Urteil vom 21.11.2013, 16 U 90/13 Das Gericht nimmt Stellung dazu, unter welchen Umständen es sich bei einer Äußerung, wonach ein bestimmtes Verhalten „nie“ auftrete, noch um eine zulässige – rhetorisch spitzfindige – Meinungsäußerung und nicht um eine unwahre Tatsachenbehauptung handeln kann. Dabei stellt es fest, dass auch die Bezeichnung eines

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LG München I: Keine Persönlichkeitsrechtsverletzung durch „unvernünftige“ Äußerungen auf einem Bewertungsportal, die die Grenze zur Schmähkritik nicht überschreiten

LG München I, Urteil vom 15.01.2014, 25 O 16238/13 Leitsätze des Verfassers 1. Tatsachenbehauptungen unterscheiden sich von Werturteilen dadurch, das bei diesen die subjektive Beziehung zwischen der Äußerung und der Wirklichkeit im Vordergrund steht, während für jene die objektive Beziehung des sich Äußerungen zum Inhalt seiner Äußerung charakteristisch ist. 2. Für

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