Schlagwort: Schufa

LG Darmstadt: Schufa-Hinweis trotz Bestreiten der Forderung

Insbesondere die Betreiber so genannter Abofallen nutzen die Furcht der vermeintlichen Anspruchsgegner vor einem Schufa-Eintrag aus. Das Druckmittel Schufa wird aber auch von vielen anderen Unternehmen eingesetzt, um Zahlungsverweigerer zum Ausgleich von Forderungen zu bewegen, die sie für unbegründet halten und die deshalb bestritten wurden. Das Entscheidung des LG Darmstadt stellt

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BGH bestätigt Verurteilung wegen versuchten Betruges durch Betreiben so genannter „Abo-Fallen“ im Internet

Bundesgerichtshof Mitteilung der Pressestelle _______________________________________________________________________________________ Nr. 043/2014 vom 06.03.2014 Bundesgerichtshof bestätigt Verurteilung wegen versuchten Betruges durch Betreiben so genannter „Abo-Fallen“ im Internet Das Landgericht Frankfurt am Main hat den Angeklagten unter Freisprechung im Übrigen wegen versuchten Betrugs zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt und deren Vollstreckung zur Bewährung

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BGH: Zum Nötigungscharakter (anwaltlicher) Mahnschreiben – Vergleichende Stellungnahme im Hinblick auf die Mahnungen der Betreiber sogenannter Kostenfallen

BGH, Beschluss vom 05.09.2013, 1 StR 162/13 StGB § 240 Abs. 1 bis 3; StPO § 111i Abs. 2, § 260 Abs. 4 Die Entscheidung des BGH befasst im Kern mit den Voraussetzungen des Verfalls gemäß § 73 StGB sowie des Verfalls des Wertersatzes gemäß § 73a StGB. Im

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OLG Düsseldorf I-20 U 102/12: Zur Zulässigkeit des Inaussichtstellens eines Schufa-Eintrags durch ein Inkasso

OLG Düsseldorf, Urteil vom 09.07.2013 I-20 U 102/12 Gerade die Betreiber sogenannter Kostenfallen bedienen sich regelmäßig der Ankündigung eines Eintrags bei der Schufa-Holding AG, um ihre vermeintlichen Kunden zur Zahlung anzuhalten. Wegen der einschneidenden Folgen eines solchen Eintrags fühlen sich die Betroffenen erheblich unter Druck gesetzt. Eine nicht unerhebliche Zahl

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AG Leipzig: Unzulässige Drohung mit einem Schufa-Eintrag stellt einen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht dar

AG Leipzig, Beschluss vom 13.01.2010, 118 C 10105/09 Leitsätze des Verfassers: 1. Sinn des Schufa-Systems ist der Schutz der Wirtschaftsteilnehmer vor zahlungsunfähigen oder zahlungsunwilligen Schuldnern, nicht aber die Durchsetzung möglicherweise unberechtigter Forderungen. Den Gläubigern soll nicht eine allgemeine Drohkulisse zur Verfügung gestellt werden, bei der das Schufa-System zu reinen

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