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Handy-Vertrag: Schadensersatzanspruch des Mobilfunkanbieters nach außerordentlicher Kündigung wegen Zahlungsverzugs – Eine Ohrfeige durch das AG Stuttgart

Gerät der Kunde mit seinen Zahlungsverpflichtungen in Verzug, sind außerordentliche Kündigungen von Mobilfunkverträgen durch den Anbieter keine Seltenheit. Macht der Mobilfunkanbieter Schadensersatzansprüche in Form von entgangenem Gewinn geltend (vorliegend knapp 2.500,- Euro), reicht ein pauschaler Vortrag zum Nachweis des Schadens nicht aus. Das AG Stuttgart ohrfeigt einen großen Mobilfunkanbieter

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