Schlagwort: Unzulässige Handlung

AG Bremen: Vertrag auf Grundlage von „Cold Call“ gemäß § 134 BGB i.V.m. § 7 Abs. 2 Nr. 2 UWG nichtig

AG Bremen, Urteil vom 21.11.2013, 9 C 573/12  Das AG Bremen stellt fest, dass ein Vertrag, der aufgrund eines wettbewerbswidrigen „Cold Calls“ geschlossen wurde, gemäß § 134 BGB i.V.m. § 7 II Nr. 2 UWG nichtig ist. Entscheidungsgründe Die zulässige Klage ist unbegründet. Es besteht hinsichtlich der nach Klägervortrag erbrachten Telekommunikationsdienstleistungen zum

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