Schlagwort: Vorenthalten der Abmahnungserwiderung

OLG München: Rechtsmissbrauch im Eilrechtsschutz durch Vorenthalten der Abmahnungserwiderung

Die Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen ist missbräuchlich i. S. d. § 8 Abs. 4 UWG und § 242 BGB, wenn der Antragsteller versucht, den Erlass der einstweiligen Verfügung durch eine grobe Verletzung seiner prozessualen Wahrheitspflicht zu erschleichen. Das kann der Fall sein, wenn der Antragsteller seine Verpflichtung aus §

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