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LG Köln: Zur Ausdrücklichkeit der Zustimmung zum sofortigen Leistungsbeginn im Rahmen des Widerrufsrecht bei digitalen Inhalten (Unwirksame Verknüpfung mit dem „Kaufen“-Button)

LG Köln, Urteil vom 21.05.2019, 31 O 372/17 (nicht rechtskräftig) Beim Online-Erwerb von digitalen Inhalten (Spiele, eBooks, etc.) kann der Käufer sein Widerrufsrecht dadurch verlieren, dass er seine ausdrückliche Zustimmung zur sofortigen Ausführung des Vertrages erteilt und gleichzeitig seine Kenntnis davon bestätigt, dass er damit sein Widerrufsrecht verliert.

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