Schlagwort: Werbeabgabe

OLG Celle: Dem geschenkten Gaul ins Maul geschaut….

Eine Sonnenbrille ist keine „normale Brille“. „Gleiche Ware“ erfordert Gattungs- und Qualitätsidentität. Und ewig lockt das Weib die Marke und führt den Verbraucher zu einer unsachlich beeinflussten Kaufentscheidung. Das OLG Celle stellt dar, unter welchen Umständen es im Zusammenhang mit der produktbezogenen Werbung für eine Korrekturbrille unzulässig ist, mit einer „geschenkten“ Armani-Sonnenbrille

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