OLG Frankfurt: Unterlassungsansprüche bei Werbung durch Telefonanrufe ohne vorherige Einwilligung des Verbrauchers („Cold Calls“) – 6 U 133/11
OLG Frankfurt, Urteil vom 04.12.2012 – 6 U 133/11 § 7 Abs 2 UWG Leitsätze des Verfassers 1. Der Anruf eines Telekommunikationsunternehmens bei einem Verbraucher, der darauf abzielt, dem Verbraucher einen „attraktiven“ Telefontarif vorzustellen, ist als Werbung gegenüber einem Verbraucher zu werten und ohne dessen Einwilligung unzulässig. 2. Darlegungs- und beweispflichtig für
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