Kategorie: Persönlichkeitsrecht

AG Bonn – Verletzung des Persönlichkeitsrechts durch Werbung in einer Auto-Reply-Mail

Bereits im Jahr 2015 sah der BGH in einer Werbung enthaltenden Auto-Reply-Mail gegen den eindeutig erklärten Willen des Empfängers einen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht. Dabei ließ der BGH offen, ob der Regelung des Art. 13 Abs. 1 der Datenschutzrichtlinie, wonach die Verwendung von elektronischer Post für die Zwecke der

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OLG Dresden: Zum Vorliegen unzulässiger Schmähkritik auf Facebook im Rahmen einer Privatfehde

Öffentliche Äußerungen, die ohne Auseinandersetzung mit der Sache ausschließlich die Herabsetzung einer Person bezwecken (Schmähkritik) stellen einen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht dar. Dabei hat die Annahme einer Schmähung wegen des mit ihr typischerweise verbundenen Unterbleibens einer Abwägung gerade in Bezug auf Äußerungen, die als Beleidigung und damit als

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AG Bremen: flirtano GmbH (milfs.de) zur Unterlassung von Mahnungen u. Schufa-Drohung verurteilt

Manche Unternehmen scheinen auf schieren Druck zu bauen. Trotz rechtskräftigem Urteil wird der Mandant munter weiter zur Zahlung für milfs.de aufgefordert. Inklusive Schufa-Drohung. Dem Mandat wird es zu bunt und nach einer 2. Klage verurteilt das AG Bremen die flirtano GmbH zur Unterlassung und zum Schadensersatz.  Den Streitwert setzt

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LG Duisburg: Zum Schmerzensgeldanspruch einer 17-jährigen für die Veröffentlichung von Nacktfotos

Zur Begründetheit eines Schmerzensgeldanspruchs für die Verletzung des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts einer Minderjährigen durch die Veröffentlichung von Nacktfotos und -videos, bei deren Entstehung die beschränkt Geschäftsfähige im Rahmen eines Festivals aktiv mitgewirkt hat,  Landgericht Duisburg, Urteil vom 27.03.2017, 2 O 438/14 (nicht rechtskräftig)

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Die Entscheidung des BGH zum Anspruch auf Löschung intimer Bildnisse. Auch ein Rettungsanker für den Fall voreiliger Überlassung von Nacktbildern über Messenger Apps.

Moderne Smartphones bringen eine Allverfügbarkeit der technische Möglichkeit zur Herstellung digitaler Bildnisse mit sich. Der Gefahr, die Herstellung von Bildnissen in intimen Situationen – u.U. in einem unüberlegten Moment – zuzulassen oder derartige Bildnisse selbst zu erstellen und z.B. über eine Messenger App zu versenden und hierdurch eine Ursache für den

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Veröffentlichung von Arbeitnehmer-Bildnissen zu Werbezwecken

BAG, Urteil vom 11.12.2014, 8 AZR 1010/13 Arbeitgeber sind gut beraten, wenn sie sich die Einwilligung zur Veröffentlichung von Bildnissen (Fotos und Videos) Ihrer Arbeitnehmer schriftlich erteilen lassen. Eine lediglich mündliche erteilte Einwilligung ist nicht geeignet, eine Persönlichkeitsrechtsverletzung des Arbeitnehmers auszuschließen und kann Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche nach sich

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VG Berlin: Werbung am Ende einer telefonischen Zufriedenheitsbefragung

Eine telefonische Kundenzufriedenheitsabfrage, an deren Ende eine Einwilligung in zukünftige Werbemaßnahmen eingeholt wird (telefonische Opt-In-Abfrage) stellt eine unzulässige Nutzung personenbezogener Daten dar, wenn der Kunde nicht zuvor in die Verarbeitung oder Nutzung seiner personenbezogener Daten eingewilligt hat oder einer der Erlaubnistatbestände des § 28 BDSG vorliegt.

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OLG Frankfurt: Unwahre Tatsachenbehauptung vs verbale Übertreibung

OLG Frankfurt, Urteil vom 21.11.2013, 16 U 90/13 Das Gericht nimmt Stellung dazu, unter welchen Umständen es sich bei einer Äußerung, wonach ein bestimmtes Verhalten „nie“ auftrete, noch um eine zulässige – rhetorisch spitzfindige – Meinungsäußerung und nicht um eine unwahre Tatsachenbehauptung handeln kann. Dabei stellt es fest, dass auch die Bezeichnung eines

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AG Düsseldorf: Vorgerichtlicher Gebührenanspruch des in eigener Sache tätigen Rechtsanwalts

Seit dem Urteil des BGH vom 12.12.2006 – VI ZR 175/05 – (Anwaltskosten), wird Rechtsanwälten, die vorgerichtlich in eigener Sache tätig werden, ein Gebührenanspruch häufig versagt. Das AG Düsseldorf setzt sich mit der Argumentation des BGH auseinander und zeigt die Voraussetzungen auf, unter denen ein Schadensersatzanspruch gemäß §§ 823 Abs.

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AG Stuttgart: Verletzung des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch Werbung im Abspann einer „auto-reply“-eMail

Werbung im „Abspann“ einer „auto-reply“ eMail („auch werbender Charakter“) verletzt den Adressaten in seinem allgemeinen Persönlichkeitsrecht, wenn dieser nicht in den Erhalt von Werbung eingewilligt hat. AG Stuttgart – Bad Cannstatt, Urteil vom 25.04.2014, 10 C 225/14 Eigene Leitsätze des Verfassers 1. Gemäß Art. 2 a) der Richtlinie 2006/114/EG

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