Kategorie: Unerwünschte Werbung

Geldentschädigung für Werbe-E-Mail auf Grundlage von Artikel 82 Abs. 1 DSGVO – Verletzung des Rechts auf den gesetzlichen Richter durch unterlassenes Vorabentscheidungsersuchen

Ein auf Artikel 82 Abs. 1 DSGVO gestützter Geldentschädigungsanspruch für den Erhalt einer unerwünschten Werbe-E-Mail kann nicht mit der Begründung fehlender Erheblichkeit abgelehnt werden. Stellt sich in einem bei einem nationalen letztinstanzlichen Gericht schwebenden Verfahren eine Frage des Unionsrechts, muss dieses Gericht seiner Vorlagepflicht zum Europäischen Gerichtshof nachkommen,

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Bürger-Info-Folder der INT Media: Arkadia Verlag GmbH verzichtet auf 8.500,- € aus Anzeigenvertrag (Fax-Masche)

In Geilnau zeigt man sich großzügig. Die Arkadia Verlag GmbH verzichtet auf knapp 8.500,- € für einen Anzeigenvertrag. Diesen hatte sie zuvor von der INT Media mit Sitz in der Türkei übernommen. Dabei hatte die INT Media hart für diesen Vertrag über die Werbeanzeige im „Bürger-Info-Folder“ gekämpft. Was

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"Bürger-Info-Folder" Anzeigenvertrag durch INT Media – Arkadia Verlag GmbH verzichtet auf Forderung in Höhe von 8.500,- €

Eine der Erfolgszutaten der „Kölner-Masche“ (auch „Fax-Masche“) ist die durch den Anrufer hervorgerufene Eilbedürftigkeit. So werden Kleingewerbetreibende häufig zur „rush hour“, also zu einer Zeit angerufen, in der es besonders viel zu tun gibt. Eine Unterschrift werde zur Bestätigung des Druck-Layouts der bestehenden Anzeige dringend benötigt, da diese

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Arkadia Verlag GmbH verzichtet auf 8.500,- € für Anzeigenvertrag (INT Media – „Bürger-Info-Folder“)

Ein Dokument „zwischen Tür und Angel“ zu unterzeichnen ohne das Kleingedruckte gelesen zu haben, kann teuer werden. Doch gerade Freiberufler und Kleingewerbetreibende jagen oft gestresst durch den Arbeitstag und ein Termin folgt dem nächsten, so dass – scheinbar – unwesentliche Aufgaben im Eilschritt erledigt werden. Zeitdruck ist maßgebend

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LG Frankfurt: Anspruch auf Unterlassung von Briefwerbung nach Widerspruch (Reichweite der Unterlassungserklärung)

LG Frankfurt a. M., Urteil vom 28.02.2019, 2-03 O 337/18 § 7 Abs. 1 S. 2 UWG, § 7 Abs. 2 Nr. 1 UWG, § 8 Abs. 1 UWG Leitsatz Versendet eine Bank trotz des erfolgten Widerspruchs eines Verbrauchers ein persönlich adressiertes Werbeschreiben an diesen, so kann einer qualifizierten Einrichtung ein Anpruch auf Unterlassung gemäß §§ 8

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Arkadia Verlag GmbH: Verzicht auf 8.500,- € aus Anzeigenvertrag (Bürger-Info-Folder)

Ein Dokument „zwischen Tür und Angel“ zu unterzeichnen ohne das Kleingedruckte gelesen zu haben, kann teuer werden. Doch gerade Freiberufler und Kleingewerbetreibende jagen oft gestresst durch den Arbeitstag und ein Termin folgt dem nächsten, so dass – scheinbar – unwesentliche Aufgaben im Eilschritt erledigt werden. Zeitdruck ist maßgebend

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AG Bonn – Verletzung des Persönlichkeitsrechts durch Werbung in einer Auto-Reply-Mail

Bereits im Jahr 2015 sah der BGH in einer Werbung enthaltenden Auto-Reply-Mail gegen den eindeutig erklärten Willen des Empfängers einen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht. Dabei ließ der BGH offen, ob der Regelung des Art. 13 Abs. 1 der Datenschutzrichtlinie, wonach die Verwendung von elektronischer Post für die Zwecke der

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OLG Düsseldorf: Bestätigungs-EMail im Double-Opt-In-Verfahren stellt keine unzulässige Werbung dar

OLG Düsseldorf, Urteil vom 17.03.2016 – I-15 U 64/15 Rechtskonform per EMail zu werben ist gar nicht so einfach. Nach § 7 Abs. 2 Nr. 3 UWG stellt EMail-Werbung ohne vorherige ausdrückliche Einwilligung des Adressaten stets eine unzumutbare Belästigung dar. Der Auffassung des OLG München (Urteil vom 27.09.2012 – 29 U 1682/12),

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LG Bonn: Streitwert bei Unterlassen von Cold Calls bei Unternehmern beträgt 4.000,00 Euro

Den Streitwert für eine auf Unterlassen von ohne Einwilligung erfolgenden Werbeanrufen bei einem Unternehmer gerichtete Klage sieht die 7. Zivilkammer des Landgerichts Bonn bei 4.000,00 Euro. Dies soll auch dann gelten, wenn es aufgrund des Werbeanrufs zu einem ungewollten (strittig: durch Täuschung verursachten) Vertragsabschluss kam. Kommt es aufgrund eines Cold Calls zu

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AG Düsseldorf: Zufriedenheitsanfrage per eMail stellt Werbung dar

Vodafone gehört zu denjenigen Unternehmen, die meines Erachtens in die Kategorie „Werbung um jeden Preis“ einzuordnen sind. Die vorliegende Entscheidung des Amtsgerichts Düsseldorf behandelt einen Sachverhalt, in dem das Unternehmen einem Kunden nicht nur ohne dessen vorherige Einwilligung (§ 7 Abs. 2 Nr. 3 UWG) sondern sogar entgegen seinem ausdrücklich

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VG Berlin: Werbung am Ende einer telefonischen Zufriedenheitsbefragung

Eine telefonische Kundenzufriedenheitsabfrage, an deren Ende eine Einwilligung in zukünftige Werbemaßnahmen eingeholt wird (telefonische Opt-In-Abfrage) stellt eine unzulässige Nutzung personenbezogener Daten dar, wenn der Kunde nicht zuvor in die Verarbeitung oder Nutzung seiner personenbezogener Daten eingewilligt hat oder einer der Erlaubnistatbestände des § 28 BDSG vorliegt.

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AG Stuttgart: Verletzung des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch Werbung im Abspann einer „auto-reply“-eMail

Werbung im „Abspann“ einer „auto-reply“ eMail („auch werbender Charakter“) verletzt den Adressaten in seinem allgemeinen Persönlichkeitsrecht, wenn dieser nicht in den Erhalt von Werbung eingewilligt hat. AG Stuttgart – Bad Cannstatt, Urteil vom 25.04.2014, 10 C 225/14 Eigene Leitsätze des Verfassers 1. Gemäß Art. 2 a) der Richtlinie 2006/114/EG

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