Kategorie: Persönlichkeitsrecht

Geldentschädigung für Werbe-E-Mail auf Grundlage von Artikel 82 Abs. 1 DSGVO – Verletzung des Rechts auf den gesetzlichen Richter durch unterlassenes Vorabentscheidungsersuchen

Ein auf Artikel 82 Abs. 1 DSGVO gestützter Geldentschädigungsanspruch für den Erhalt einer unerwünschten Werbe-E-Mail kann nicht mit der Begründung fehlender Erheblichkeit abgelehnt werden. Stellt sich in einem bei einem nationalen letztinstanzlichen Gericht schwebenden Verfahren eine Frage des Unionsrechts, muss dieses Gericht seiner Vorlagepflicht zum Europäischen Gerichtshof nachkommen,

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LG Bonn: Anspruch eines Arztes auf Löschung seiner Daten bei Jameda (Urteil vom 28.03.2019 – 18 O 143/18)

Das Landgericht Bonn spricht dem klagenden Arzt einen Anspruch auf Löschung seiner personenbezogenen Daten gegen die beklagte Portalbetreiberin zu. Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten des Arztes erfolgte unter Verstoß gegen die DSGVO. LG Bonn, Urteil vom 28.03.2019 – 18 O 143/18 Tenor 1. Die Beklagte wird verurteilt, sämtliche

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LG Frankfurt: Anspruch auf Unterlassung von Briefwerbung nach Widerspruch (Reichweite der Unterlassungserklärung)

LG Frankfurt a. M., Urteil vom 28.02.2019, 2-03 O 337/18 § 7 Abs. 1 S. 2 UWG, § 7 Abs. 2 Nr. 1 UWG, § 8 Abs. 1 UWG Leitsatz Versendet eine Bank trotz des erfolgten Widerspruchs eines Verbrauchers ein persönlich adressiertes Werbeschreiben an diesen, so kann einer qualifizierten Einrichtung ein Anpruch auf Unterlassung gemäß §§ 8

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LG München I: Unzulässige Verarbeitung von Nutzerdaten auf beliebigen Flirt- und (Sex-)Dating-Portalen des gleichen Anbieters

Dieser Monat scheint für Verbraucher unter einem guten Stern zu stehen. Endlich befasst sich ein Gericht mit dem absoluten „no-go!“ einer datenschutzrechtswidrigen Veröffentlichung von Daten von Nutzern eines Flirt- und Datingportals auf anderen Portalen des Anbieters. Wie füllt man ein neues Flirt- und Datingportal mit Leben? Man nehme

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OLG Hamm: 7.000 € Schmerzensgeld für die Internet-Veröffentlichung eines Fotos, das die Abgebildete beim Oralverkehr zeigt

Fotos, die den Partner bei der Vornahme sexueller Handlungen zeigen (vorliegend: Oralverkehr) dienen ausschließlich privaten Zwecken. Die (konkludente) Einwilligung in die Nutzung ist regelmäßig auf die Dauer der Liebesbeziehung beschränkt (vgl. BGH, Urteil vom 13. 10. 2015 – VI ZR 271/14). Nach Beendigung der Beziehung kommen deshalb Unterlassungs-,

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LG Frankfurt: Anspruch auf Löschung intimer Bilder nach Beendigung einer Beziehung

Mit der Überlassung von Nacktbildern an den Partner während einer Beziehung wird konkludent auch die Einwilligung zum Behaltendürften erteilt. Vom Fortbestand dieser Einwilligung über das Ende der Beziehung hinaus ist regelmäßig nicht auszugehen. Hiernach kann schon das Innehaben der Verfügungsmacht über Bildaufnahmen gegen den Willen der Abgebildeten deren Persönlichkeitsrecht verletzen. Allein

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OLG Oldenburg: Beeinträchtigung des Persönlichkeitsrechts des Kindes durch Fotos im Internet – Wenn Eltern sich nicht einigen können

Die Veröffentlichung von Fotos eines Kindes erfordert die Einwilligung beider Eltern. Leben die gemeinsam sorgeberechtigten Eltern des Kindes getrennt und stellt einer der Elternteile Fotos des Kindes ins Internet, ist der andere Elternteil nicht befugt, allein im Namen des Kindes gegen die unberechtigte Veröffentlichung vorzugehen. Hierfür ist das

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OLG Saarbrücken: Zur Notwendigkeit der vorgerichtlichen Konkretisierung von Persönlichkeitsrechtsverletzungen im Internet durch Bezeichnung von URLs

OLG Saarbrücken, Urteil vom 11.04.2018 – 5 U 49/17 Die Inanspruchnahme einer Suchmaschinenbetreiberin als mittelbare Störerin setzt deren Nichttätigwerden trotz Kenntnis von der Rechtsverletzung voraus. Wie konkret eine Inkenntnissetzung erfolgen sollte, stellt das OLG Saarbrücken in seiner Entscheidung heraus. Hiernach ist stets die Bezeichnung der URLs zu den

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1-Stern-Bewertung ohne Behandlungskontakt – Google muss löschen! (LG Lübeck, Urteil vom 13.06.2018, 9 O 59/17)

Nach dem BGH (Jameda II-Entscheidung) und dem LG Hamburg (1-Stern-Bewertung) stellt sich auch das LG Lübeck auf die Seite eines bei Google bewerteten Arztes, der dargelegt hat, dass der Bewertung kein Behandlungskontakt zugrunde lag. Obwohl das Gericht die Bewertung, die keine Begründung enthielt, als Meinungsäußerung einstuft, geht es

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LG Hamburg: 1-Stern-Bewertung bei Google

Bei einer 1-Stern-Bewertung ohne Begleittext auf Google handelt es sich um eine Meinungsäußerung. Die Meinungsäußerungsfreiheit findet – soweit es um Äußerungen in den Medien geht – dort ihre Grenze, wo es für eine bestimmte und einen anderen belastende Meinung schlechthin keine tatsächlichen Bezugspunkte gibt. Fehlen tatsächliche Bezugspunkte, auf die

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AG Bonn – Verletzung des Persönlichkeitsrechts durch Werbung in einer Auto-Reply-Mail

Bereits im Jahr 2015 sah der BGH in einer Werbung enthaltenden Auto-Reply-Mail gegen den eindeutig erklärten Willen des Empfängers einen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht. Dabei ließ der BGH offen, ob der Regelung des Art. 13 Abs. 1 der Datenschutzrichtlinie, wonach die Verwendung von elektronischer Post für die Zwecke der

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OLG Dresden: Zum Vorliegen unzulässiger Schmähkritik auf Facebook im Rahmen einer Privatfehde

Öffentliche Äußerungen, die ohne Auseinandersetzung mit der Sache ausschließlich die Herabsetzung einer Person bezwecken (Schmähkritik) stellen einen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht dar. Dabei hat die Annahme einer Schmähung wegen des mit ihr typischerweise verbundenen Unterbleibens einer Abwägung gerade in Bezug auf Äußerungen, die als Beleidigung und damit als

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