Schlagwort: § 28a BDSG

AG Bremen: flirtano GmbH (milfs.de) zur Unterlassung von Mahnungen u. Schufa-Drohung verurteilt

Manche Unternehmen scheinen auf schieren Druck zu bauen. Trotz rechtskräftigem Urteil wird der Mandant munter weiter zur Zahlung für milfs.de aufgefordert. Inklusive Schufa-Drohung. Dem Mandat wird es zu bunt und nach einer 2. Klage verurteilt das AG Bremen die flirtano GmbH zur Unterlassung und zum Schadensersatz.  Den Streitwert setzt

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LG Darmstadt: Schufa-Hinweis trotz Bestreiten der Forderung

Insbesondere die Betreiber so genannter Abofallen nutzen die Furcht der vermeintlichen Anspruchsgegner vor einem Schufa-Eintrag aus. Das Druckmittel Schufa wird aber auch von vielen anderen Unternehmen eingesetzt, um Zahlungsverweigerer zum Ausgleich von Forderungen zu bewegen, die sie für unbegründet halten und die deshalb bestritten wurden. Das Entscheidung des LG Darmstadt stellt

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OLG Düsseldorf I-20 U 102/12: Zur Zulässigkeit des Inaussichtstellens eines Schufa-Eintrags durch ein Inkasso

OLG Düsseldorf, Urteil vom 09.07.2013 I-20 U 102/12 Gerade die Betreiber sogenannter Kostenfallen bedienen sich regelmäßig der Ankündigung eines Eintrags bei der Schufa-Holding AG, um ihre vermeintlichen Kunden zur Zahlung anzuhalten. Wegen der einschneidenden Folgen eines solchen Eintrags fühlen sich die Betroffenen erheblich unter Druck gesetzt. Eine nicht unerhebliche Zahl

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